die Servicepartner - Steuerungsumbau BGR-konformAltgeräteumrüstung nach BGR 234

Warum ist eine solche Umrüstung unbedingt erforderlich?

Welche Geräte sind betroffen?

Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (BGR 234, vormals ZH 1/428) regeln die Sicherheitsbestimmungen für kraftbetriebene Lagereinrichtungen und definieren so auch den aktuellen Stand der Technik für Umlaufregale. 

Die Umrüstung sogenannter „Altgeräte“ ist notwendig geworden, da die seit Oktober 1988 gültige BG-Regel den aktuellen Stand der Technik (spätestens ab Oktober 1991) neu definiert hat. Im August 2004 wurden die Hersteller von Umlaufregalen darauf hingewiesen, das nach Ansicht der Verwaltungsberufsgenossenschaft die Altgeräte (Stichtag 10/1988 bzw. 10/1991) und ihre Sicherheitseinrichtungen fortan nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Nach der BetrSichV haben die Betreiber (und Unternehmer) die Verpflichtung, für einen sicheren Betrieb von Maschinen Sorge zu tragen. Dies ist nach der neuen Definition aber erst nach einer Um- bzw. Nachrüstung der sogenannten Altgeräte wieder möglich. Für uns als Sachkundigen bedingt diese Anweisung der BG, dass wir erst nach einer Umrüstung der Umlaufregale wieder Prüfplaketten anbringen dürfen.

Sind Sie von der o. g. berufgenossenschaftlichen Anweisung betroffen? Um einen einwandfreien und gesetzeskonformen Weiterbetrieb bzw. eine Wiederinbetriebnahme dieser Systeme zu ermöglichen, bieten wir Ihnen den Umbau gem. den aktuellen Bestimmungen der BGR 234 freibleibend an.

Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot. Nehmen Sie per eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder per Telefon Kontakt mit uns auf.

Profitieren Sie von unserem SERVICE!

 

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