Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Anwendungsbereich

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ als Auftragnehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen und Erklärungen des Auftraggebers sind für „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. In der Ausführung eines Auftrages liegt kein Einverständnis mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers/Auftraggebers. Abweichungen von diesen unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns, „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“, schriftlich bestätigt werden. Ergänzend gelten für unsere Leistungen im Bereich des Technischen Kundendienstes die „Besonderen Dienstleistungsbedingungen“.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ sind grundsätzlich freibleibend. Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen und Leistungen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind. Änderungen in der Konstruktion oder Form bleiben vorbehalten, so weit der Liefer- oder Kaufgegenstand nicht grundlegend verändert wird.

3. Preise

Die Preise der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ gelten ab Werk bzw. Versandort/Servicestützpunkt innerhalb von Deutschland. Sie schließen die Verpackungskosten, sowie Fracht- und Speditionskosten, Rollgelder, Versandspesen, etc. nicht ein. Liegt zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten und haben „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ während dieser Zeit neue Listenpreise festgesetzt, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen.

4. Lieferung

Unsere Angaben von Lieferzeiten sind unverbindlich, solange keine ausdrückliche schriftliche Bestätigung abgegeben wird. Soweit anstatt von Lieferterminen Lieferfristen vereinbart worden sind, beginnen diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vom Kunden zu erbringenden Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung. Werden nachträgliche Änderungswünsche des Kunden berücksichtigt, verlängern sich die Lieferfristen mindestens um die ab Auftragsbestätigung bis zur schriftlichen Bestätigung der Änderung des Vertrages abgelaufenen Zeitspanne, sofern die Berücksichtigung des Änderungswunsches eine nicht noch längere Zeit in Anspruch nimmt. Die vorstehenden Bestimmungen für Lieferfristen gelten entsprechend für Liefertermine. Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder unseren Servicestützpunkt verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung sowie andere durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ nicht zu vertretende Leistungshindernisse verlängern vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Das Gleiche gilt, sofern die vorstehend genannten Leistungshindernisse bei unseren Vorlieferanten eintreten.

Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist oder des Liefertermins gem. § 323 Abs. 1 BGB in schriftlicher Form eine Nachfrist von mindestens einem Monat setzt und diese Frist erfolglos verstreicht.

5. Erfüllung, Gefahrübergang

Erfüllungsort ist das jeweilige Auslieferungslager oder der Servicestützpunkt der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“, soweit nicht anderes bestimmt wird. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der Ware geht mit der Mitteilung der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch einen Spediteur bzw. Frachtführer, einen vom Kunden beauftragten Dritten oder den Kunden selbst, auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ die Transportkosten übernehmen. Falls der Transport durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ durchgeführt wird, geht die Gefahr mit der Bereitstellung zum Transport auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Kunde hinsichtlich des Versands keine anders lautenden Anweisungen erteilt, sind „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ berechtigt, die Art des Versands nach eigenem Ermessen ohne Übernahme einer Haftung auszuwählen. „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abzuschließen. Wenn der Transport durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ oder ein von uns beauftragtes Unternehmen durchgeführt worden ist, hat der Kunde die Ware sogleich bei Ablieferung zu prüfen und bei Verdacht eines Transportschadens so rechtzeitig eine schriftliche Schadensmeldung zu erstatten, dass die Fristen zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen gewahrt werden können.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen an „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ sind sofort rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Bei Lieferungen von technischen Anlagen oder Maschinen sind folgende Raten fällig: 30% nach Auftragsbestätigung durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“, 50 % nach Lieferung der Ware und nach Abnahme 20% des Auftragswertes, jeweils mit 30 Tagen netto.

Die Aufrechnung ist nur mit durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist immer ausgeschlossen.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle bestehenden oder entstehenden Forderungen der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ sowie alle Beträge, für die der Kunde Wechsel gegeben hat, zur sofortigen Bezahlung fällig. „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ sind in einem solchen Fall berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

„die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ behalten sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zu seiner vollständigen Bezahlung sowie bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

Der Kunde darf die im Eigentum der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ stehenden Gegenstände nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder Dritten außerhalb des ordentlichen Geschäftsverkehrs überlassen. Er hat „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich zu benachrichtigen. Er trägt alle Interventionskosten.

„die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ räumen dem Kunden die Befugnis zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsgang unter der Bedingung ein, dass der Kunde den verlängerten Eigentumsvorbehalt auf seine Kunden erstreckt, es sei denn, dass die Kunden die Abtretung der durch die Weiterveräußerung gegen sie entstandenen Vergütungsansprüche ausgeschlossen haben oder dass der Kunde diese Ansprüche bereits anderweitig abgetreten hat.

Der Kunde tritt der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Liefergegenstände bis zur Höhe der Forderungen der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ ab, wegen derer sich „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ das Eigentum an den Liefergegenständen vorbehalten haben. Unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Von dem Widerrufsrecht kann die Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ Gebrauch machen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Rückstand geraten ist oder den Vertrag in sonstiger Weise verletzt hat. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ auf Verlangen alle gewünschten Auskünfte zu den von der Abtretung betroffenen Ansprüchen zu erteilen, die vollständigen Anschriften seiner Abnehmer bekannt zu geben, denen gegenüber noch Vergütungsansprüche offen stehen, die Gegenstand der vorstehenden Abtretung sind und an „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ auf Verlangen eine schriftliche Abtretungsbestätigung auszuhändigen. Eingehende Zahlungen sowie Wechsel und Schecks seiner Kunden verwahrt der Kunde als Treuhänder für „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ und führt sie oder ihren Gegenwert unverzüglich an „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ ab.

8. Sachmängelhaftung

Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, so ist die Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ dem Auftraggeber wegen des Bestehens von Sachmängeln verpflichtet ist, verjähren die entsprechenden Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt das Gesetz.

Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, sofern diese auf einer fehlerhaften Bedienung oder nachlässigen Behandlung des Liefergegenstandes beruhen. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefergegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkungen

Eine Haftung von der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden:

a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist,

b) auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme mbH & Co. KG“ zurückzuführen ist, oder

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Haftet die Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ gemäß Punkt a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, mit dessen Entstehen „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die gleiche Haftungsbeschränkung der Höhe nach gilt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ verursacht wurden, die nicht zu den Geschäftsführern der Firma gehören.

10. Änderungen auf Kundenseite

Änderungen der Firma des Kunden, Wechsel der Rechtsform oder des Inhabers und/oder der Gesellschafter sowie Verlegung des Geschäftsbetriebs und Liquidation des Unternehmens sind der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ unverzüglich anzuzeigen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs. 2 und 3 BGB.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit eine Vereinbarung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen Wuppertal, der Sitz der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“.

Besondere Dienstleistungsbedingungen.

1. Anwendungsbereich

Unsere nachstehenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für alle Service-Dienstleistungen und Service-Angebote der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ als Auftragnehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen und Erklärungen des Auftraggebers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. In der Ausführung eines Auftrages liegt kein Einverständnis mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ schriftlich bestätigt werden.

2. Unsere Angebote, Schriftverkehr und Vertragsabschluss

Unsere Serviceangebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt konkludent mit Beginn der Ausführung der Servicedienstleistung oder mit Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande. Der Schriftverkehr, die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung kann in elektronischer Form erfolgen, wenn die Identität des Absenders nachgewiesen wird.

3. Preise

Dienstleistungen im Service werden zu den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Auftragsanforderung gültigen Kostensätze für Dienstleistungen der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet. Wird innerhalb des Berechnungszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen als getrennte Zeiträume vereinbart.

Grundlage bei Einsätzen im Betrieb des Auftraggebers ist der von diesem abzuzeichnende Arbeitsbericht zuzüglich der Fahrtkosten. Fahrtkosten werden dabei zu den in den Kostensätzen für Dienstleistungen und Fahrtkosten von der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet. Verbrauchte Teile werden zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preise der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ berechnet.

Kann „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ eine beauftragte oder teilweise erbrachte Dienstleistung unverschuldet nicht zu Ende führen, hat der Auftraggeber die erbrachte Teil-Dienstleistung gemäß dem erbrachten Teil-Aufwand zu zahlen.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich, soweit nicht nachfolgend geregelt, aus dem jeweiligen konkreten Auftrag. „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ entscheidet eigenständig über den erforderlichen Personal- und Materialaufwand zur Erbringung der Servicedienstleistung. Dabei behalten wir uns vor, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistung oder Teilen davon zu beauftragen.

Servicedienstleistungen werden entweder als Einzelauftrag, als definierte Einzelleistung oder im Rahmen einer Servicevereinbarung erbracht. Ein Einzelauftrag ist ein individueller Auftrag, dessen Umfang sich erst bei Ausführung der Servicedienstleistung hinreichend konkretisieren lässt. Eine definierte Einzelleistung ist ein im Leistungsumfang exakt spezifizierter Auftrag, dem in der Regel ein Angebot der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ vorausgeht. Servicedienstleistungen im Rahmen von Servicevereinbarungen beinhalten einen jeweils exakt spezifizierten Leistungsumfang und erfolgen auf Basis separater Vereinbarungen.

Verzögern sich die beauftragten Arbeiten ohne Verschulden der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ oder der ausführenden Personen, hat der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Wird eine Terminänderung oder Auftragsstornierung seitens des Auftraggebers so kurzfristig erforderlich, dass „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ hierdurch Kosten entstehen, können diese dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. Material

Bei der Lieferung von Ersatzteilen gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ über. Teile, die nicht in einem Austauschverfahren aufgearbeitet werden oder für die Geltendmachung eigener Gewährleistungsansprüche oder eine Untersuchung benötigt werden, verbleiben beim Auftraggeber.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,

a) eine Gerätestörung an die Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ unter Angabe des Herstellers, des Gerätetyps, der Seriennummer und einer konkreten Störungsbeschreibung zu melden;

b) der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ eine Störungsbeseitigung unter Hinzuziehung des Gerätebedieners zu ermöglichen;

c) Wertsachen, die sich in den Lagergeräten befinden, zu sichern;

d) falls nötig, die Zustimmung des Eigentümers zur Servicedienstleistung einzuholen, wenn der Auftraggeber nicht Eigentümer des Lagergerätes ist;

e) für die notwendige Elektro- und EDV-Anbindung Sorge zu tragen sowie mit dem Gerät in Verbindung stehende Programme und Daten vor Arbeitsaufnahme zu sichern;

f) im Bedarfsfall die Techniker der Firma „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ vor Ort durch fachlich qualifiziertes Personal nach besten Kräften zu unterstützen;

g) „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ über den aktuellen Aufstellungsort des Gerätes zu informieren;

h) „die Servicepartner für Lagersysteme GmbH & Co. KG“ über vorausgegangene Eigen- oder Fremdleistungen am Gerät zu informieren, sowie

i) einen freien Zugang zum Gerät zu gewährleisten.

j) die Beauftragung durch autorisierte Personen und unter Übermittlung benötigter Informationen für die Abrechnung (z. B. Bestellnummer) sicher zu stellen.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs. 2 und 3 BGB.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit eine Vereinbarung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen Wuppertal.