Altgeräteumrüstung | die Servicepartner Spezialisten für Lagersysteme | Wuppertal/NRW

Altgeräteumrüstung

Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (BGR 234, vormals ZH 1/428) regeln die Sicherheitsbestimmungen für kraftbetriebene Lagereinrichtungen und definieren so auch den aktuellen Stand der Technik für Umlaufregale. 

Die Umrüstung sogenannter „Altgeräte“ ist notwendig geworden, da die seit Oktober 1988 gültige BG-Regel den aktuellen Stand der Technik (spätestens ab Oktober 1991) neu definiert hat.

Im August 2004 wurden die Hersteller von Umlaufregalen darauf hingewiesen, das nach Ansicht der Verwaltungsberufsgenossenschaft die Altgeräte (Stichtag 10/1988 bzw. 10/1991) und ihre Sicherheitseinrichtungen fortan nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Nach der BetrSichV haben die Betreiber (und Unternehmer) die Verpflichtung, für einen sicheren Betrieb von Maschinen Sorge zu tragen.

Dies ist nach der neuen Definition aber erst nach einer Um- bzw. Nachrüstung der sogenannten Altgeräte wieder möglich. Für uns als Sachkundigen bedingt diese Anweisung der BG, dass wir erst nach einer Umrüstung der Umlaufregale wieder Prüfplaketten anbringen dürfen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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